Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Adoption

Viele Paare entschließen sich heute zur Adoption eines Kindes. Bekanntermaßen gibt es mehr adoptionswillige Paare als Kinder, in Deutschland ist das Verhältnis etwa 30:1. Hauptgrund für eine Adoption ist eine ungewollte Kinderlosigkeit. Daneben besteht jedoch häufig auch das Bedürfnis, neben der Befriedigung des eigenen Kinderwunsches etwas für eines der vielen notleidenden Kinder dieser Welt zu tun.

Die Annahme eines Kindes (Adoption) ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Die Adoption wird durch einen Antrag des Annehmenden in notarieller Form an das Vormundschaftsgericht in Gang gebracht. Der Adoptierende muß in der Regel mindestens 25 Jahre alt sein. Das Kind selbst, Minderjährige vertreten durch ihre Eltern oder, wenn diese unbekannt sind, durch einen Vormund, muß der Adoption zustimmen. Dasselbe gilt für die Eltern des Kindes, soweit diese bekannt sind.

Nach einer Probezeit von einem Jahr, in der sich das Kind nur zur Pflege bei den Adoptiveltern befindet, gibt das Jugendamt dem Vormundschaftsgericht gegenüber eine Stellungnahme ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht. Danach entscheidet das Vormundschaftgericht über den Adoptionsantrag. Wird die Adoption durch das Gericht ausgesprochen, ist diese Entscheidung unanfechtbar.

Mit der Adoption verändern sich die Verwandtschaftsverhältnisse des angenommenen Kindes grundlegend. Von wenigen Ausnahmen abgesehen erlöschen die vor der Adoption bestehenden verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes (und seiner Abkömmlinge) sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten zur Ursprungsfamilie. Insbesondere gehen Erb- und Unterhaltsansprüche gegen die leibliche Familie verloren. Wird ein ausländisches Kind angenommen, so erwirbt es zu gleich die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Herkunft des Kindes verliert so mit der Adoption jegliche rechtliche Bedeutung.

Die einzelnen Schritte zu einer erfolgreichen Adoption sind oft recht mühsam. Eine eingehende rechtliche Begleitung kann diese Schritte in die richtige Richtung lenken. Gerade bei einer Auslandsadoption kann dies sehr bedeutend sein.