Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht
Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht
Mit der Heirat wird zwischen den Eheleuten eine Rechtsbeziehung begründet. Die gesetzlichen Folgen sind weitreichend. Sie sind nicht immer ausgewogen und gerecht. Durch einen Ehevertrag können Sie dies ändern. Wichtig beim Abschluss eines Ehevertrages ist die Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, soll der Vertrag nicht unwirksam sein.
Eheverträge können bereits vor der Eheschließung, aber auch im Verlauf der Ehe geschlossen werden.
Während der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Partner erwerbstätig ist, während der andere den Haushalt führt und die gemeinsamen Kinder betreut, gibt es in der Praxis viele Konstellationen, die hiervon abweichen.
Sind beide Eheleute erwerbstätig und wollen sie es bleiben, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. so können beide Vermögen bilden und Rentenanwartschaften erwerben. Die Abänderung der gesetzlichen Regelung ist deshalb meist für beide Partner von Vorteil.
Bei Eheleuten mit einem großen Alters- und / oder Vermögensunterschied kann der Abschluss eines Ehevertrages sogar dringend geboten sein. Denn dem weniger vermögenden Ehegatten kann nach der Trennung ein hoher Unterhaltsanspruch zustehen, da sich nach dem Gesetz die Höhe des Unterhalts an den ehelichen Lebensverhältnissen orientiert. Dies wird nicht immer als gerecht empfunden. Abhilfe schafft hier ein Vertrag, mit dem z. B. der Unterhalt in der Höhe und / oder der Dauer nach begrenzt wird.
Auch bei der Wiederverheiratung älterer Eheleute, die beide wirtschaftlich selbständig sind und evtl. Kinder aus früheren Verbindungen haben, empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages, um im Falle einer Scheidung zum Beispiel keinen Vermögensausgleich durchführen zu müssen, sondern das eigene Vermögen den Kindern erhalten zu können.
Bei Ehegatten mit unterschiedlichen Nationalitäten kann ein Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen zum Beispiel über die Frage, welche Rechtsordnung gilt, vermeiden.
Mittels eines Ehevertrages kann auf die jeweiligen individuellen Umstände eingegangen werden.