Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht

Erbvertrag

Jedes Testament, gleichgültig, ob privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet, kann jederzeit widerrufen werden. Die damit verbundene Unsicherheit kann die Lebens- und Berufsplanung der Erben unter Umständen erheblich erschweren, zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen an die Kinder vererbt werden soll. Für deren Lebens- und Berufsplanung ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie die Sicherheit haben, beim Tod der Eltern das Unternehmen auch wirklich zu erben.

Auch dann, wenn der Erblasser bzw. die Erblasserin nicht verheiratet ist, sondern mit seiner Partnerin bzw. ihrem Partner in einer Lebensgemeinschaft lebt und deshalb mit ihr bzw. ihm kein gemeinschaftliches Testament errichten kann, kann eine erbrechtlich verbindliche Regelung wichtig sein, besonders bei gemeinsamen Kindern.

Dieser Interessenlage hat der Gesetzgeber durch das Instrument des Erbvertrages Rechnung getragen. Denn an einen solchen Vertrag zwischen Erblasser und Erben ist der Erblasser, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unwiderruflich gebunden. Wegen seiner großen Tragweite bedarf der Erbvertrag der öffentlichen Beurkundung. Eine einfache schriftliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten genügt also nicht.