Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht
Ingrid Frank
Rechtsanwältin
Erbrecht & Familienrecht
Das Unterhaltsrecht hat zum 01.01.2008 eine grundlegende Reform erfahren. Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten wurde dahingehend geändert, dass dann, wenn nicht genug Geld vorhanden ist, zunächst der Unterhalt für die Kinder bezahlt werden muss. Nur der Rest steht den Ehegatten und den die Kinder betreuenden Elternteilen zur Verfügung. Zudem wurde beim Ehegattenunterhalt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit steht damit mehr im Vordergrund als früher, auch bei der Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch soll der Unterhaltsanspruch künftig regelmäßig zeitlich befristet und / oder der Höhe nach begrenzt werden. Die Höhe des Anspruchs richtet sich außerdem nicht mehr zwingend nach dem in der Ehe erreichten Lebensstandard.
Auch der für die Betreuung gemeinsamer Kinder zu bezahlende Unterhalt wurde zum 01.01.2008 völlig neu geregelt. Die Neuregelung unterscheidet drei aufeinander aufbauende Phasen:
Kann über die Höhe des Unterhalts keine Einigung erzielt werden, so sollte statt einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit oftmals unsicherem Ausgang immer auch eine Klärung im Wege der Mediation oder Cooperativen Praxis in Erwägung gezogen werden.